Nach Spielabbruch in der Kreisliga C: Sportgericht könnte für ein Novum sorgen
In einem ersten Urteil hatte das Kreissportgericht eine Wiederholung der Kreisliga-C-Partie zwischen Eintracht Waltrop und FC 26 Erkenschwick II angeordnet. Jetzt wurde der Spielabbruch neu verhandelt.
Am 20. März wurde das Kreisliga-C-Spiel zwischen Eintracht Waltrop und FC 26 Erkenschwick II nach einer Schlägerei abgebrochen. Das Kreissportgericht hatte beide Vereine in einer ersten Verhandlung zur Zahlung von 300 Euro Ordnungsgeld verdonnert. Zudem sollte das Spiel, das der Schiedsrichter beim Stand von 1:0 für Waltrop kurz vor der Pause abbrach, weil sich Zuschauer und Spieler auf dem Platz eine wilde Schlägerei lieferten, wiederholt werden.
Sogar eine Aufstiegsfeier im „Gerichtssaal“ ist möglich
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