Beschwerde und Anregung zum Osterfeuer: Die Stadt Stadtlohn bezieht Stellung
Die Stadt Stadtlohn hatte eine ordnungsgemäße Anregung erhalten. Eine Beschwerde gab es vom selben Verfasser zusätzlich oben drauf. Es ging um das Abbrennen von Holz – und um das Osterfeuer.
Am 25. August 2021 ging bei der Stadt Stadtlohn eine Anregung per E-Mail gemäß Paragraf 24 der Gemeindeverordnung zum Thema Osterfeuer und Schlagabraumverbrennung ein. Dabei blieb es jedoch nicht – die Stadt Stadtlohn bezog dazu Stellung.
Stadt widerlegt Vorwürfe
Alles bleibt vorerst wie gehabt
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