Winterdienst: Landwirte sollen nicht zur Hilfe verpflichtet werden
Fast ein halber Meter Schnee fiel im Februar auch auf die Südlohner Straßen und Radwege. Der Bauhof hatte alle Fahrzeuge im Einsatz – rief aber mit Blick auf die Schneemassen auch Lohnunternehmer an. Diese sprangen mit Traktor, Radlader und Co. ein – im Auftrag der Gemeinde.
Die CDU-Fraktion hat mit Blick auch auf die vielen Landwirte die Idee, für solche Notlagen ein Netzwerk zu gründen. Auf freiwilliger Basis sollten sich Einwohner, die über geeignete Fahrzeuge verfügen, dazu verpflichten, beim Schneeräumen auch auf öffentlichen Straßen zu helfen.
Versicherungstechnische und arbeitsschutzrechtliche Gründe
Aus versicherungstechnischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen sei ein solcher Einsatz Freiwilliger nicht unproblematisch, urteilte die Gemeindeverwaltung. „Wie ist es versicherungstechnisch geregelt, wenn die Helfer Schäden verursachen oder deren Fahrzeuge im Einsatz beschädigt werden?“, war nur eine Frage.
Die Lohnunternehmer, die am Februar-Sonntag eingesprungen seien, hätten Versicherungsschutz gehabt, informierte der Bürgermeister in der Sitzung des Umweltausschusses.
Landwirte sollen nicht zur Hilfe verpflichtet werden
Dieter Valtwies (UWG) sprach für die Landwirte. Er verglich die Schnee-Notlage mit einem Feuer: „Wenn die Feuerwehr da Wasser braucht, sind wir unbürokratisch zur Stelle. Mehr können wir aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen nicht leisten.“ Den Argumenten folgte der Ausschuss – ein solches Notfallnetzwerk wird nicht eingerichtet.