Befreiung von der Testpflicht: Kommen Privilegien für geimpfte Reiserückkehrer?
Für geimpfte Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten soll es unter bestimmten Bedingungen offenbar bald Privilegien geben. Die aktuelle Fassung der Musterverordnung des Bundes vom 6. Januar sieht Ausnahmen von der Testpflicht vor – für Personen, die eine mindestens 14 Tage vor Einreise abgeschlossene Corona-Schutzimpfung nachweisen können.
Auch Menschen, die über ein ärztliches Zeugnis eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion nachweisen können, werden aufgeführt. In einer älteren Fassung der Verordnung vom Oktober fehlten diese Ausnahmen noch.
Laut der Musterverordnung des Bundes müssen sich Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise auf Covid-19 testen lassen. Anschließend müssen sie auch bei negativem Test zunächst in eine zehntägige Quarantäne. Die Quarantäne kann jedoch verkürzt werden, wenn nach fünf Tage erneut negativ getestet wird.
Über mögliche Vorteile für Geimpfte in der Corona-Pandemie wird kontrovers diskutiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat stets betont, dass es für Geimpfte keine Privilegien geben sollte, solange noch nicht alle Menschen die Chance auf eine Impfung hatten.
Die Musterverordnung stellt laut ihrer Präambel eine gemeinsame Empfehlung für alle Länder dar, die eine Verordnung erlassen wollen. Sie soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Die Länder können in ihren Verordnungen aber davon abweichen.
RND