Er soll junge Menschen für die vielfältige Kulturlandschaft begeistern und der Branche nach der Corona-Pandemie unter die Arme greifen: der Kulturpass. Ab Mitte Juni winkt 18‑Jährigen ein Budget von 200 Euro für kulturelle Veranstaltungen. Welche Einrichtungen daran teilnehmen können, für wen der Kulturpass gilt – und wie die Registrierung funktioniert.
Was ist der Kulturpass?
„Wir wollen junge Menschen für die Vielfalt der Kultur in unserem Land begeistern“, erklärte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) die Idee hinter dem Vorhaben, das sie gemeinsam mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorstellte.
Aus diesem Grund wurde der Kulturpass ins Leben gerufen: Jugendlichen soll mit einer einmaligen Zahlung von 200 Euro der Zugang zu kulturellen Präsenzveranstaltungen, Büchern und Musik ermöglicht werden. Vorbild ist der italienische „bonus cultura“ und der französische „pass culture“. Auch in Spanien gibt es ein vergleichbares Projekt.
Woher kommt das Geld für den Kulturpass?
Im vergangenen November hat der Haushaltsausschuss der Bundesregierung rund 100 Millionen Euro für das Pilotprojekt beschlossen. Die Mittel dafür stammen aus dem Etat der Staatsminister für Kultur und Medien.
Wer kann sich dafür registrieren?
Angesprochen fühlen dürfen sich alle Jugendlichen in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind das etwa 750.000 junge Menschen. Nötig ist dafür ein elektronischer Personalausweis, eine eID‑Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Sollte das Pilotprojekt erfolgreich verlaufen, hat die Bundesregierung bereits angekündigt, den Kulturpass möglicherweise auch für 16‑ und 17‑Jährige zu öffnen.
Wie beantragt man den Kulturpass?
Alle Jugendlichen in Deutschland, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab Mitte Juni online unter kulturpass.de über ein Ausweisverfahren für den Kulturpass registrieren. Die 200 Euro können dann in einem Zeitraum von zwei Jahren digital über die Homepage oder die App für Kulturveranstaltungen eingelöst werden. Das Ticket zur Veranstaltung oder den ausgewählten Artikel erhalten Jugendliche dann vor Ort beim Veranstalter oder Kulturanbietenden.
Wofür gilt der Kulturpass?
Die Bandbreite der Veranstaltungen, für die der Kulturpass gültig sein wird, ist groß. Die Bundesregierung möchte damit einer Branche helfen, die besonders unter den Folgen der zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen zu kämpfen hatte und immer noch hat. Erhebliche Umsatzeinbußen und Publikumsschwund machen solchen Einrichtungen zum Teil schwer zu schaffen.
Der Fokus des Kulturpasses liegt deshalb auf Präsenzveranstaltungen. So soll der Pass zum Beispiel für Theatervorstellungen, Konzerte, Kinobesuche und Museen gelten. Aber auch für Ausstellungen, Lesungen, botanische Gärten und Kirchen soll die Förderung einlösbar sein. Auch Gedenkstätten können sich registrieren. Darüber hinaus kann das Guthaben auch für den Kauf von Büchern und Platten genutzt werden.
Das Budget in Höhe von 200 Euro kann von den 18‑Jährigen eigenverantwortlich verplant und ausgegeben werden. Es gibt keine Budgetgrenzen für einzelne Veranstaltungen oder Einkäufe. Die Bundesregierung möchte den Jugendlichen damit „die größtmögliche Freiheit lassen“, sagte eine Sprecherin von Claudia Roth auf RND‑Anfrage.
Wofür gilt der Kulturpass nicht?
Das Angebot ist nicht uneingeschränkt für alle kulturellen Veranstaltungen in Deutschland gültig. Auf der Website der Bundesregierung heißt es dazu: „Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen.“
Was heißt das für Anbieter?
Wer Kulturveranstaltungen anbietet, kann sich seit Mitte Mai online registrieren und jungen Menschen dadurch den Zugang zu seinem Angebot ermöglichen. Dafür ist ein Elster-Zertifikat vom Finanzamt erforderlich. Anschließend wird ein Account erstellt, der im Grunde genommen wie eine Art Webshop funktioniert. Wird ein Angebot gebucht, erhalten Kulturanbieter eine Nachricht und können die Eintrittskarte zur Abholung bereitstellen.
RND