Die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Deutschland, die sich als Spieler sperren lassen haben, hat sich mehr als vervierfacht. Spieler können sich selbst in der nationalen Sperrdatei sperren lassen, aber auch Dritte, die dem Spieler nahestehen, wie zum Beispiel Familienangehörige oder Partner, können die Sperrung veranlassen
Alle Anbieter sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet, vor der Teilnahme eines Spielers die Datenbank abzufragen. Wer in der nationalen Sperrdatei eingetragen ist, dem wird nach geltenden Vorschriften der Zutritt zu Casinos, Spielbanken oder Spielhallen verboten. Auch Geldspielautomaten, Sportwetten, Online-Casinos oder -Poker sind tabu.
In der nationalen Sperrdatei waren Anfang Mai rund 192.600 Personen eingetragen, darunter mehr als 9.000, die auf Antrag anderer dort registriert wurden. Ende 2020 waren es laut dem Bericht noch 47.000 Sperren gewesen. Der Antrag auf die Spielersperrung kann gestellt werden, wenn es Hinweise auf Spielsucht oder Verschuldung gibt.
Glücksspiel: Immer mehr Spieler lassen sich selbst sperren
„Die hohe Zahl an Spielersperren spricht Bände“, sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), dem RND. Sie zeige, dass Spielsucht wirklich an die Substanz gehe, und zwar für die Spielsüchtigen und deren unmittelbares Umfeld. „Da die überwiegende Mehrheit sich selbst sperren lässt, muss der Leidensdruck bei sehr vielen Menschen erheblich sein und auch die Einsicht, selbst etwas unternehmen zu müssen.“
dpa/bani