Neue Quarantäneregeln: Was Beschäftigte jetzt wissen sollten

Coronavirus-Erkrankte können sich mit einem zertifizierten, negativen Schnelltest nach sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten.
Coronavirus-Erkrankte können sich mit einem zertifizierten, negativen Schnelltest nach sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten. © picture alliance/dpa
Lesezeit

Kürzere Quarantäne, mehr Möglichkeiten, diese zu verkürzen, sowie viele Ausnahmen für Geboosterte: Immer mehr Bundesländer setzen derzeit um, was sie angesichts der Omikron-Welle vor knapp zwei Wochen mit der Bundes­regierung vereinbart hatten. Das betrifft auch Berufstätige, die in Quarantäne oder Isolation gehen müssen. Eine Übersicht über die derzeit wichtigsten Regelungen.

Wann kommen die Neuerungen?

Laut Bundes­regierung sollen die Beschlüsse vom 7. Januar die Quarantäne- und Isolationsregeln vereinfachen – was nun von den Bundesländern umgesetzt wird. In Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen etwa gelten die neuen Regelungen bereits, andere Bundesländer wie Bremen und Sachsen wollen schnell nachziehen. Wie eine RND-Auswertung ergab, entsprechen die Länder­regelungen weitestgehend den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde.

Was gilt bei Isolation?

Ist ein PCR-Test positiv, folgt weiterhin immer die sogenannte Isolation: Infizierte müssen Sozialkontakte vermeiden und dürfen nicht zur Arbeit gehen. Wenn keine ärztliche Krankschreibung vorliegt und es die Tätigkeit zulässt, können Arbeitgeber aber die Arbeit im Homeoffice verlangen. Wie auch die Quarantäne endet die Isolation neuerdings automatisch nach zehn Tagen und nicht mehr nach 14 Tagen.

Was gilt bei Quarantäne?

Wer Kontakt zu Infizierten hatte, muss als Verdachtsfall in Quarantäne – wobei die jetzige Neuregelung zahlreiche Ausnahmen mit sich bringt: Geboosterten sowie Menschen, die geimpft und genesen sind, und denjenigen, die frisch geimpft oder genesen sind, bleibt auch nach Risiko­kontakten die Quarantäne erspart, wie das Bundes­gesundheits­ministerium erklärt. „Wer nicht in Quarantäne muss, hat also ganz normal zur Arbeit zu erscheinen“, betont Till Bender, Rechtsschutz­experte beim Deutschen Gewerkschafts­bund (DGB).

Was müssen Beschäftigte bei Verdachtsfällen tun?

„Allgemein gilt, dass sich Beschäftigte aktiv informieren sollten, ob und unter welchen Umständen sie sich in Isolation begeben müssen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin bei der Kanzlei RPO Rechtsanwälte. Infrage kommt etwa ein Anruf beim örtlichen Gesundheitsamt, das eine telefonische Ersteinschätzung geben und die Quarantäne mündlich anordnen kann. Werden keine Maßnahmen angeordnet, empfiehlt Oberthür nach Risiko­kontakten trotzdem Absprachen mit dem Arbeitgeber, um das Infektions­risiko gering zu halten.

Was passiert, wenn das Gesundheitsamt überlastet ist?

Grundsätzlich müssen Gesundheits­ämter Quarantäne und Isolation anordnen, ansonsten können das Fernbleiben vom Arbeitsplatz als unentschuldigt gelten und die Lohn­fortzahlung wegfallen. In den meisten Gegenden greift derzeit allerdings eine Sonderregelung, der zufolge ein positiver PCR-Test eine sofortige Isolation ermöglicht. Es muss also nicht auf die Rückmeldung eines möglicherweise überlasteten Gesundheitsamts gewartet werden.

Kann man sich freitesten?

Neu ist, dass Isolation und Quarantäne bereits nach sieben Tagen beendet werden können, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt und keine Symptome auf eine Erkrankung hindeuten. Der Test muss von einer offiziellen Teststation vorgenommen werden, der oft übliche Test beim Arbeitgeber reicht laut Bundes­gesundheits­ministerium nicht. Bei einzelnen Berufen – etwa in Teilen des Gesundheits­wesens und der kritischen Infrastruktur – sowie bei Schülerinnen und Schülern gelten Sonder­regelungen.

Muss man sich freitesten?

Ob Arbeitgeber die frühzeitige Freitestung verlangen können, ist umstritten. Zum Freitesten verpflichtet sind Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer aus Sicht von Bender nicht. „Beschäftigte sollten sich aber darauf einstellen, dass Arbeitgeber hier Druck machen“, sagt der Gewerkschafter. Oberthür betont hingegen, dass Arbeitnehmer auch auf ihren Arbeitgeber Rücksicht nehmen müssten, „sodass sie, sofern es im Einzelfall möglich und zumutbar ist, die Quarantäne zu verkürzen, hierzu auch verpflichtet sind“.

Was ist für Familien wichtig?

Bleiben Kinder wegen der Pandemie zu Hause, stehen Eltern weiterhin Ersatz­leistungen zu, falls sie nicht arbeiten können. Die Bundes­regierung hat den erweiterten Kinder­krankengeld-Anspruch bis ins Jahr 2022 verlängert. Das Kinder­krankengeld greift, wenn Kinder erkrankt sind oder wegen Schul- und Kita-Schließungen nicht außer Haus betreut werden können. Beantragt wird das Kinder­krankengeld bei den Krankenkassen.

Der Artikel "Neue Quarantäneregeln: Was Beschäftigte jetzt wissen sollten" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland