Familienrecht: Im Todesfall erhalten Erben Zugang zu Social-Media-Konten
Was passiert mit meinen digitalen Konten, wenn ich sterbe? Dann erben die Zugangsdaten die Erben, sagt der Bundesgerichtshof. Wer das nicht möchte, dem erklärt unser Familienrechts-Experte, was er unternehmen kann.
Als verantwortungsvolle Eltern, Ehepartner und Familienmenschen haben Sie natürlich bereits ein Testament hinterlegt, eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt und eine Patientenverfügung errichtet. Sie meinen in Sachen erbrechtlicher Vorsorge sei es damit getan. Zugegebenermaßen ist dies in der analogen Welt alles schon viel wert. Aber wie sieht es mit dem Digitalen aus?
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Der Familienrechts-Experte
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