Hatte ein Fitnessstudio coronabedingt geschlossen, muss es seinen Mitgliedern die Beiträge für diese Zeit zurückzahlen. Was bedeutet das Urteil für die Betreiber aus Werne?
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Der enge Kontakt zu Mitgliedern war das A und O
Begründung des BGH-Urteil ist nicht nachvollziehbar
Werner haben sich für die Nutzung elektronischer Geräte entschieden
Langer hat ein Ziel: „Die Leute wieder fit zu kriegen“