Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen: „Begründung ist nicht nachvollziehbar“
Hatte ein Fitnessstudio coronabedingt geschlossen, muss es seinen Mitgliedern die Beiträge für diese Zeit zurückzahlen. Was bedeutet das Urteil für die Betreiber aus Werne?
Laut des Arbeitgeberverbands für Fitness- und Gesundheitsanlagen trainierten vor Corona mehr als elf Millionen Menschen in einem deutschen Fitnessstudio. Während der Pandemie mussten nahezu alle Studios für mehrere Monate schließen. Trotzdem wurden die Mitgliedsbeiträge großteils weiter eingezogen. Das löste viele Klagen vor Gerichten aus. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Kunden steht eine Rückerstattung ihrer Beiträge zu.
Der enge Kontakt zu Mitgliedern war das A und O
Begründung des BGH-Urteil ist nicht nachvollziehbar
Werner haben sich für die Nutzung elektronischer Geräte entschieden
Langer hat ein Ziel: „Die Leute wieder fit zu kriegen“
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